• – bei einer Überbelegung von Kursen werden Kinder, die nicht in der OGS sind, bevorzugt
  • – pro Kind nur eine AG möglich
  • – OGS-Kinder haben im Rahmen der OGS weitere Angebote
  • – Kursgebühren können eventuell über das Bildungs- und Teilhabepaket erstattet werden